AGB

IT´S OKAY?

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der ALPHALINES. – nachstehend „ALPHA“ genannt und deren Partnerunternehmen (diese sind immer aktuell unter www.alphalines.de einsehbar) – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die ALPHA absenden. Gegenstand des Vertrages und Auftrag im Sinne dieser AGB ist die Erbringung von werkvertraglichen und dienstvertraglichen Leistungen und Zusatzleistungen – nachfolgend Leistungen bzw. Zusatzleistungen genannt – durch die ALPHA und den Auftraggeber. Es gelten jeweiligen rechtlichen Bedingungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. WEITERGELEITETE AUFTRÄGE

Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die ALPHA einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die ALPHA den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Die Angebote der ALPHA sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise; alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.

3. VERTRAG

Ein Vertrag mit der ALPHA kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail, per Post, persönlich oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Vertragsgegenstand sind die Leistungen und Zusatzleistungen, welche im Auftrag bzw. im Vertrag vereinbart wurden. Es gelten die rechtlichen Gesetzmäßigkeiten des BGB. Offensichtliche Mängel sind der ALPHA unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Hier liegt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (Mangel selbst, Zeitpunkt des Auftretens des Mangels und rechtzeitige Mängelrüge) beim Auftraggeber. Sofern die ALPHA in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht. Auch steht dem Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung durch die ALPHA kein Schadensersatz wegen Mängeln zu, sollte dieser den Vertragsrücktritt wählen. ALPHA ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen für die Gestaltungsvorlagen, Texten, Bildern, Medienmaterial nach eigenem Ermessen die Leistungen und die Zusatzleistungen für den Auftraggeber zu erstellen. Sind keine Fristen schriftlich festgelegt, gilt die vierzehn (14) tägige Frist nach Auftragserteilung. Der Auftraggeber erhält vom Entwurf eine (1) Korrekturmöglichkeit nach seinen Vorgaben. Widerspricht er diesem Entwurf nicht schriftlich innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt, so gilt der Entwurf als genehmigt.

4. DATEN

Der Auftraggeber stellt die ALPHA von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die ALPHA wird die Interessen des Auftraggebers nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der ALPHA wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Im Falle eines Datenverlustes kann die ALPHA nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. vertreten müssen der ALPHA, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

5. DATENSCHUTZ & RECHTSSICHERHEIT

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung, Programmierung und oder Änderung einer Applikation/ Website/ Progressiven Web App/ Shopsystem/ Gutscheinsystem/ Zahlungsprogramm/ Emailsystem/ oder sonstige Drittanbieter notwendig sind. Für die eigene Datenschutzerklärung, das eigene Impressum, die eigenen AGBs und die gesamte Rechtssicherheit nach der DSGVO ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Hier übernimmt die ALPHA weder Beratung, noch Rechtssicherheit. Desweiteren übernimmt die ALPHA keine Rechtsicherheit für installierte Plugins wie Cookie-Banner, Newslettersysteme etc. Die ALPHA wird immer nach besten Wissen und Gewissen handeln, jedoch darf diese kein Rechtssicherheitsversprechen geben. Hier trägt der Vertragspartner oder dessen Datenschutzbeauftragter die volle Verantwortung.

6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN & ZAHLUNGSVERZUG

Sollten vom Kunden Anzahlungen geleistet worden sein, die nicht der Vertragsnorm entsprechen, werden diese mit den ersten fälligen Beträgen verrechnet. Das Entgelt für die Leistungen und deren eventuellen beauftragten Zusatzleistungen werden sofort nach Bereitstellung der Leistungen für die gesamte Laufzeit fällig. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Teilzahlungen werden zunächst auf etwa bereits entstandene Aufwendungen, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ALPHA über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist die ALPHA berechtigt, sofort alle noch ausstehenden Teilbeträge aus dem Gesamtvertrag im Voraus zu verlangen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber die Schlussrechnung über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit erstellt. Diese Schlussrechnung ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist ist die ALPHA bei nicht vollständiger Zahlung berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die ALPHA ist verpflichtet, die Leistungen und die Zusatzleistungen für die restliche Laufzeit wieder zugänglich zu machen, wenn der Auftraggeber alle ausstehenden Zahlungen geleistet hat und eventuell die dadurch entstandene Forderungen von Dritten. Wahlweise hat die ALPHA das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden, sofern der Verbraucher nicht beteiligt ist, 8% – Punkte über dem Basiszins erhoben. Das gleiche gilt, sofern dem Geschäftspartner eine Stundung gewährt worden ist. Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von drei EURO zu verlangen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einziehung des Betrages stehen, zu tragen. Sämtliche Leistungen der ALPHA verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19,00%.

7. MARKENRECHT / COPYRIGHTA / NUTZUNGSRECHTE

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch die ALPHA erstellten Arbeiten verbleibt bei der ALPHA, auch über das Vertragsende. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Die ALPHA und deren Partnerunternehmen sind berechtigt den Auftragnehmer auf sämtlichen Plattformen als Referenzauftraggeber zu nennen. Die ALPHA darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf diese hinweisen. Die ALPHA und deren Partnerunternehmen hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jedem von ihr erstellten Werkes. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Auftraggebers zu entfernen. Für Individualvereinbarung gilt die separate Schriftform.

8. HAFTUNG

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die ALPHA wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt die ALPHA von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet die ALPHA für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Schadensersatzansprüche gegen die ALPHA sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die ALPHA zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung der ALPHA beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung der ALPHA für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. Des Weiteren haftet die ALPHA nicht für Inhalte der erstellten Werke und deren Zusatzleistungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, in Rechte Dritter eingreifen oder sonstige sachliche Gründe vorliegen. Gleiches gilt, wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages die Inhalte seiner geschäftlichen Tätigkeit insoweit ändert, so dass diese nicht mehr öffentlich vertretbar sind. Die ALPHA behält sich insbesondere vor, alle oben genannten Punkte für eine Ablehnung des Vertrages gültig zu machen. Darüber hinaus ist die ALPHA berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

9. MASSGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und der ALPHA gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der ALPHALINES Ltd. bzw. der Sitz der Partnerunternehmen. Diese sind immer aktuell unter www.alphalines.de einsehbar.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL & MÜNDLICHE NEBENABREDEN

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zu wider läuft. Die Bevollmächtigten der ALPHA sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und mündliche Zusicherung zu geben. Individuelle Vereinbarungen werden ausschließlich nur wirksam, wenn sie für diesen Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.